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Wichtige Mitteilung für die Betreiber eines Festbrennstoffkessels

 
Wiederkehrende Messung an Festbrennstoffheizungen nach 1.BImSchV §15
Erstmessung an Festbrennstoffheizungen nach 1.BImSchV §14

Aufgrund der neuen Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes –Immissionsschutzgesetzes vom März 2010 (1. BImSchV) unterliegen mechanisch beschickte und handbeschickte Feuerungsanlagen einer alle zwei Jahre wiederkehrenden Überwachung (ab 4 KW Nennwärmeleistung).

Mit den nachfolgenden Informationen will ich Ihnen helfen, bei der bevorstehenden Messung Ihrer Heizungsanlage ein positives Messergebnis zu erzielen.

Folgende Punkte sollten Sie beachten:

Ihre Heizungsanlage sollte 2-4 Tage vor der Messung täglich mehrere Stunden mit voller Leistung betrieben werden. Die Kesseltemperatur darf dabei auch 80 – 90 °C erreichen. Dadurch soll die glänzende Teerschicht an den Feuerraumwandungen verbrennen.
2 - 4 Tage vor der Messung sollte eine gründliche Kesselreinigung erfolgen, da die Staubteile sonst das Messergebnis negativ beeinflussen.
Achten Sie darauf, dass die Luftführungskanäle und das Gebläserad ebenfalls vorher gereinigt werden, um eine maximale Sauerstoffversorgung zum Verbrennungsvorgang zu gewährleisten.
Der Heizkessel sollte bereits ca. 2–3 Stunden vor Messbeginn angeheizt werden, um zu gewährleisten, dass die in der Feuerstätte befindlichen Schamottesteine bzw. Feuerbetonsteine eine optimale Betriebstemperatur erreichen.
Bitte beachten Sie, dass der verwendete Holzbrennstoff mindestens zweijährig gelagert wurde und damit einen Restfeuchtegehalt von max. 20 % aufweist. Für DDR Heizkessel und Heizkessel die ausschließlich mit Kohleprodukten betrieben werden dürfen, muss ausreichend  Braunkohle oder Braunkohlenkoks bereitgestellt werden. Ebenso wichtig ist die richtige Größe und Menge des Brennstoffes. (Siehe Herstellerangaben!)
Hackschnitzel oder Presslinge sollten nicht zu viel Rindenanteile haben und Scheitholz sollte gespalten sein.

Am Tag der Messung sollte das Kesselthermostat nicht höher als auf 60 ° C eingestellt sein, damit der Messvorgang ohne Unterbrechung vorgenommen und der Kessel ausreichend lange aufgeheizt werden kann. Die  Betriebsanleitung des Heizkessels sollte wenn vorhanden bereit liegen.

Die Kosten für die Messung betragen 120,000 EUR, weitere Kosten können durch erneute oder längere Anfahrt entstehen. Die Messung dauert ca. 45-90 Minuten. Sie helfen uns, wenn Sie bereits im Vorfeld alle Vorkehrungen treffen. Bei Heizungen ohne Pufferspeicher sollten vorab einige Heizkörper abgedreht werden, damit sie während des Messvorgangs zugeschaltet werden können.
 
Die Messung dennoch nicht bestanden? Sollte Ihr Heizkessel die Feinstaub oder Kohlenstoffmonoxid Grenzwert nicht einhalten, muss eine Wiederholungsmessung innerhalb von 6 Wochen durchgeführt werden. Hierbei ist es ratsam Ihren Kundendienst für die Wartung des Heizkessels zu beauftragen. Sollte auf Grund vom Alter, Bauart und Zustand des Heizkessels absehbar sein, dass die Wiederholungsmessung auch nicht zu bestehen sein wird, muss der Heizkessel ausgetauscht werden. Es besteht die Möglichkeit bei der zuständigen Umweltbehörde eine Ausnahme- bzw. Fristverlängerung zu beantragen.   


 





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